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Informationen zum Thema Landhaus Immobilien

Ein Landhaus ist ein ländlich stilisiertes, freistehendes Wohnhaus auf dem Land, umgeben von einer Gartenfläche.

Es wurde meist auf der Flur von Dörfern in der Umgebung größerer Städte für eine wohlhabende Familie mit ihrer Dienerschaft errichtet, die es Anfang des 19. Jahrhunderts in der Regel nur im Sommer bewohnte.

Mit der Verstädterung der Randgemeinden entwickelte sich das Landhaus zur Villa mit ihrem höheren repräsentativen Anspruch sowie der Möglichkeit zum ganzjährigen Wohnen weiter.

Informationen zum Thema Immobilien mit Erlaubnis zur Hundehaltung

Kleintiere - von denen keine Störungen oder Schäden zu erwarten sind - führen im Normalfall zu keinem Streit zwischen Mietern und Vermietern.

Gemäß einem BGH Urteil (Az. VIII ZR 10/92) ist ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung unwirksam.

Eine Formularklausel im Mietvertrag, die Katzen- und Hundehaltung generell verbietet, ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12.

Falls Sie Hundehalterin oder Hundehalter sind, sollten Sie bei Interesse an einer Wohnung oder an einem Haus zur Miete im Vorfeld erfragen, ob der Vermieter die Hundehaltung erlaubt bzw. genehmigt.

So sparen Sie allen Beteiligten viel Zeit!

Informationen zum Thema Immobilien die als Wohn- und Geschäftshaus genutzt werden

Unter Wohn- und Geschäftshäusern (abgekürzt WGH) versteht man Immobilien, die sowohl Wohnungen wie auch gewerblich genutzte Räume umfassen.

Immobilien können durch die Art der Nutzung unterschieden werden. Die Art der baulichen Nutzung ist ebenso wie die Errichtung des Gebäudes genehmigungspflichtig. Ein multifunktionales Gebäude kann für mehrere verschiedene Zwecke genutzt werden. Die Art der Nutzung eines Gebäudes kann seine Wirtschaftlichkeit und Rendite beeinflussen.


Wohn- und Geschäftshaus

Sind in einem Gebäude verschiedene Nutzungen vorhanden, spricht man von einer Mischnutzung. Zum Beispiel sind viele Häuser in den Kerngebieten der Innenstädte Wohn- und Geschäftshäuser. Läden oder Gaststätten befinden sich meist im Erdgeschoss und Büros und Wohnungen in den darüberliegenden Geschossen. 

Informationen zum Thema Hochhaus Immobilien

Der Begriff Hochhaus bezeichnet im deutschsprachigen Raum ursprünglich alle Gebäude, die eine in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegte Gebäudehöhe überschreiten – auch wenn sie nicht die typische Gestalt (und die übergroße Höhe) eines Wolkenkratzers haben. Umgangssprachlich sind die Begriffe manchmal bedeutungsgleich.

In Deutschland definieren die Landesbauordnungen ein Gebäude überwiegend dann als Hochhaus, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Für Bauten ab einer Höhe von 200 Metern wird auch die Bezeichnung Wolkenkratzer verwendet, wobei diese Höhenmarke je nach Zusammenhang und Region abweichen kann.

Der Bautyp Hochhaus umfasst Bauwerke, die sich über die Form definieren. Es handelt sich dabei um vielgeschossige, vertikal orientierte Bauten, die häufig Wohn-, Büro- und Geschäftsfunktionen aufnehmen.

Nach der Form wird zwischen Punkthochhäusern mit eher quadratischer Grundfläche und Scheibenhochhäusern mit längsrechteckiger Grundfläche unterschieden.

 

Informationen zum Thema WG Immobilien , Immobilien für Wohngemeinschaften

Die Wohngemeinschaft (abgekürtz WG) bezeichnet das Zusammenleben mehrerer unabhängiger, meist nicht verwandter Personen in einer Wohnung. Allgemeine Räume wie Badezimmer, Küche oder auch das Wohnzimmer werden dabei gemeinsam genutzt.

Seit neuestem ist ein starker Trend zur Wohngemeinschaft zu verzeichnen. Immer mehr Menschen, vor allem Jugendliche, wollen mit ihren Freunden zusammenleben. Auch ältere Menschen, die nicht allein sein wollen, leben zunehmend in Wohngemeinschaften.

Anfangs lebten vor allem Studenten und Auszubildende in Wohngemeinschaften, vorrangig um die Miete zu teilen und so Geld zu sparen. Zunehmend leben heute auch Berufstätige in Wohngemeinschaften, beispielsweise in einer "Business-Wohngemeinschaft". Ausnahmen bilden "Wohngemeinschaften für Alleinerziehende" und "Senioren-Wohngemeinschaften".

Wohngemeinschaften sind im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausdrücklich geregelt. Daher sind verschiedene Varianten des Mietvertrages möglich:

  • ein Hauptmieter und Untermieter
  • mehrere Hauptmieter in einem Mietvertrag
  • einzelne Mietverträge pro Zimmer mit jedem Bewohner

 



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